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Hinweise für den Ruderbetrieb
Beschlossen vom Vorstand des RC Süderelbe am 21. November 2013 auf der Grundlage von § 17 und § 23 der Satzung des RCS
Die "Hinweise für den Ruderbetrieb" sind Anlage zur Ruderordnung. Sie dienen der Klarstellung und Auslegung einiger in der Ruderordnung festgelegter allgemeiner Ruderregeln.1. Umgang mit dem Bootsmaterial zu Land und auf dem Wasser
Auch zu Land überwacht der Obmann die ordnungsgemäße Handhabung des Rudermaterials. Die DRV-Ruderbefehle haben auch zu Lande ihre Gültigkeit. Die im Folgenden aufgezälten Regeln sind insofern als Ergänzung zu den DRV-Befehlen zu verstehen.
a) Fahrtvorbereitung (Gig-Boote)
- Steg reinigen.
- Kohlefaserskulls oder -riemen dürfen nicht mit Dollenfett o. Ä. geschmiert werden.
- Skulls bzw. Riemen zum Steg bringen. Blatt zeigt beim Tragen nach vorne. Es werden maximal zwei Skulls oder Riemen pro Person getragen.
- Böcke parallel zur Bootshalle aufstellen, so dass andere Sportler mit ihrem Material ungehindert aufs und vom Wasser gehen können.
- Das Boot muss sicher getragen werden, eventuell Hilfe herbeiholen. Darauf achten, dass das Boot beim Transport nirgendwo anstößt. Am Bootskörper bzw. sehr dicht am Bootskörper anfassen.
- Drehen des Bootes: Darauf achten, dass die Ausleger den Boden nicht berühren.
- Zuwasserlassen des Bootes: Gig-Boote werden rechtwinklig zum Steg
eingeschwebt. Dabei ist darauf zu achten, dass das Boot geradeliegend und schwebend ins Wasser geschoben wird. Es wird nur dann über den Kiel zu Wasser gelassen, wenn es eine Kielschiene hat. Das Boot nimmt ansonsten Schaden. - Einlegen der Skulls bzw. Riemen: Alle Skulls und Riemen sind beschriftet und durchnummeriert. Jedes Paar ist einem Bootsplatz zugeordnet. Es werden stets zuerst die stegseitigen Skulls bzw. Riemen in die Dollen eingelegt und anschließend die wasserseitigen. Die stegseitigen Skulls werden bis zum Dollenring durchgeschoben
und der Dollenbügel wird verschraubt. Die wasserseitigen Skulls bzw. Riemen werden in die Dollen eingelegt, so dass die Griffe auf dem stegseitigen Dollbord aufliegen. Die Dollenbügel werden noch am Steg verschraubt.
b) Auf dem Wasser
- Einstellen des Ruderplatzes. Beim Versetzen der Stemmbretter ist darauf zu achten, dass die Füße niemals die Bootshaut berühren. Nur wenn sich eine optimale Einstellung des Ruderplatzes nicht über das Versetzen des Stemmbretts gewährleisten lässt, dürfen die Rollbahnen verstellt werden.
c) Anlegen am Steg
- Das Anlegemanöver erfordert viel Koordination und Erfahrung, insbesondere bei widrigen Windverhältnissen. Stets gegen den Wind und gegen die Strömung anlegen. Das Anlegemanöver muss so erfolgen, dass die Bootsspitze den Steg nicht berührt.
- Der Steg wird in einem spitzen Winkel von ca. 30 Grad angesteuert.
- Ca. zwei Bootslängen vor dem Steg wird nur noch geglitten (Blätter hoch!), das Boot muss von der Mannschaft ausbalanciert werden.
- Beim Anlanden ist die Steghöhe zu beobachten: falls die Gefahr besteht, dass die Ausleger nicht frei über dem Steg sind, muss der Anlegeabstand so gewählt werden, dass die Ausleger sich nicht im
Steg verhaken, ggf. muss das Boot leicht zur Wasserseite geneigt werden.
d) Fahrtende
- Aussteigen: Nach dem Anlanden am Steg verlässt der Steuermann das Boot, hält das Boot fest und gibt das Kommando zum Aussteigen.
- Boot aus dem Wasser auf die Böcke zum Säubern tragen: Das Boot wird mit der Bugspitze zuerst senkrecht zum Steg herausgenommen. Es wird nur dann über den Kiel aus dem Wasser genommen, wenn es eine Kielschiene hat. Das Boot nimmt ansonsten Schaden.
- Boot reinigen:
- Nach jeder Fahrt werden die Boote außen und innen mit Wasser abgespült, Schmutzränder werden mit einem weichen Tuch beseitigt. Abschließend werden die Boote mit einem sauberen Tuch getrocknet.
- Die Rollbahnen werden in allen Bootsklassen mit den dafür gekennzeichneten Tüchern gereinigt.
- Bevor das Boot mit dem Bug voran in das Bootslager getragen wird, müssen alle Dollenbügel verschlossen sein (offene Dollenbügel führen zu vermeidbaren Schäden an der Bootsschale von anderen Booten bzw. die Dollenbügel selbst brechen aus der Dolle).
- Tennisbälle, die an den Dollenstiften angebracht sind, nach dem Einlagern wieder überstülpen.
- Einlagern der Skulls bzw. Riemen: Erst nachdem das Boot vom Steg auf die Böcke gelegt worden ist, werden die Skulls bzw. Riemen in die Lager zurückgebracht. Bei starkem Wind wird erst das Boot in die Halle gebracht, bevor Riemen und Skulls eingelagert werden.
- In den Hallen ist Ordnung zu halten. Beschriftungen am Material und an den Lagerplätzen sind einzuhalten. Nachfolgende Sportler müssen auf das Material zurückgreifen können, ohne es zu suchen.
2. Ruderbefehle
1. „Mannschaft ans Boot“ – „Boot geht – hoch!“2. „Boot drehen“ – „Wasserseite (oder Landseite etc.) offen – Drehen!“
3. „Fertig zum Einsteigen“ – „Steigt – ein!“
4. „Alles vorwärts“ – „Los!“
5. „Ruder – halt!“
6. „Blätter – ab!“
7. „Stoppen“ – „Stoppt!“
8. „Alles Gegen“ – „Los!“
9. „Wende über Back-/Steuerbord“ – „Los!“
10. „Skulls/Riemen – lang!“
11. „Back-/Steuerbord überziehen!“
12. „Hochscheren!“
13. .„Frei weg!“
14. „Halbe/ohne Kraft!“
15. „Fertigmachen zum Aussteigen“ (Fuß auf Trittbrett, sitzen bleiben) –
„Steigt – aus!“ (aufstehen, aussteigen, Skull mitnehmen)
Die Verkehrsregeln für Ruderer auf der Elbe, der Alster und den Kanälen
Ergänzend zu den „Hinweisen für den Ruderbetrieb“ sind die folgenden vier Wasserschutzpolizeibroschüren für die Vereinsmitglieder bindend. Mindestens die Bootsobleute müssen die dort aufgeführten Regeln kennen und anwenden können.
- Alkohol am Ruder (Stand 04/2012)
- Fahr- und Ausweichregeln im Hamburger Hafen (Stand 06/2012)
- Sportboote auf der Alster (Stand 03/2013)
- Sportboote auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Stand 11/2012)
Zu finden sind die Broschüren als Download auf der Homepage der Polizei Hamburg -> Wasserschutzpolizei -> Wasserschutzpolizeibroschüren. Link zum Zeitpunkt der Drucklegung: http://www.hamburg.de/polizei/wasserschutzpolizei-np/3814246/ws-downloads.html
4. Vereins-Ruderrevier
Das Vereins-Ruderrevier des RCS umfasst die Elbe und ihre Nebengewässer zwischen Staustufe Geesthacht und dem Zusammenfluss von Norder- und Süderelbe mit folgenden Ausnahmen und Einschränkungen:
- Ilmenau: Zum Vereins-Ruderrevier gehört der Streckenabschnitt zwischen Schleuse Fahrenholz und Mündung in die Elbe bei Hoopte.
- Bille: Zum Vereins-Ruderrevier gehört der Streckenabschnitt zwischen BAB 1 und Mündung in den Zollkanal.
- Alster: Zum Vereins-Ruderrevier gehört der Streckenabschnitt zwischen Schleuse Ohlsdorf und Mündung in die Elbe.
- Norderelbe: Nicht zum Vereins-Ruderrevier gehört der Streckenabschnitt zwischen Einmündung Reiherstieg und Köhlbrand.
- Reiherstieg: Nicht zum Vereinsruderrevier gehört der Streckenabschnitt zwischen Einmündung in die Norderelbe und Querkanal (siehe auch nachfolgende Grafik).
- Tankschiffhäfen: Diese sind für den Sportbootverkehrt gesperrt und dürfen nicht befahren werden (siehe Informationsblatt der Wasserschutzpolizei).
- Fahrten durch die Speicherstadt sind immer möglich. Das Befahren der Speicherstadt, das Überqueren der Norderelbe am Baumwall und Fahrten zur Alster erfolgen stets mit abgedeckten Booten.
- Die Querung der Norderelbe Höhe Reiherstieg soll nur von erfahrenen Ruderen bei guten Wetter- und Wellenverhältnissen vorgenommen werden. Dem Hafenbetrieb ist ein besonderes Augenmerk zu geben.
Für die Mitglieder des RC Süderelbe gilt: Die Harburger Brücken werden grundsätzlich und ohne Ausnahme unter Land auf der Wilhelmsburger Seite unterquert. Aus dem Diamantgraben kommend bzw. in den Diamantgraben fahrend wird die Süderelbe im sicheren Abstand zu den Brücken und grundsätzlich oberhalb der Brücken gequert.
Für die Mitglieder des RC Süderelbe gilt: Die Passage des Reiherstiegs vom Querkanal an in Richtung Baumwall (und zurück) ist verboten. Rudert zu Eurer Sicherheit durch den Querkanal und den Steinwerder Hafen. Oder wählt die längere Strecke über die Peute.
